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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Blitz24 Umzug (Inhaber: Mohammad Al Ktefaan) erbringt seine Leistungen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

[Link: Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)]

Haftungsinformation gemäß § 451g HGB

Für Umzugsverträge im Sinne des § 451 HGB gilt ergänzend zu unseren AGB die gesetzlich vorgeschriebene Haftungsinformation des Möbelspediteurs.

[Link: Haftungsinformation gemäß § 451g HGB (PDF)]

Verbraucherstreitbeilegung

[Platzhalter — siehe § 10 der AGB weiter unten: Je nachdem, ob Blitz24 Umzug einer Verbraucherschlichtungsstelle wie der „Schlichtungsstelle Umzug“ beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V. angehört, hier die passende Formulierung einsetzen.]

Teil 2 — Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Umzüge, Transporte, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Möbelmontage

Blitz24 Umzug — Inhaber: Mohammad Al Ktefaan — Sitterswalder Straße 10, 66271 Kleinblittersdorf

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Umzugs-, Transport-, Entrümpelungs-, Haushaltsauflösungs- und Möbelmontageleistungen, die Blitz24 Umzug (Inhaber: Mohammad Al Ktefaan), Sitterswalder Straße 10, 66271 Kleinblittersdorf, (nachfolgend „Blitz24 Umzug“) gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern erbringt.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Blitz24 Umzug ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Für Umzugsverträge im Sinne des § 451 HGB gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 451 ff. HGB sowie die als Anlage beigefügte Haftungsinformation des Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB (siehe Teil 3 dieses Dokuments).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen von Blitz24 Umzug auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein von Blitz24 Umzug erstelltes Angebot — in der Regel im Anschluss an eine kostenlose Besichtigung — schriftlich, per E-Mail oder mündlich mit anschließender Bestätigung in Textform annimmt.

(3) Bei kurzfristigen Aufträgen kann der Vertrag auch telefonisch oder per WhatsApp zustande kommen; Blitz24 Umzug bestätigt den Auftrag in diesem Fall zeitnah in Textform.

§ 3 Leistungsumfang und Besichtigung

(1) Umfang und Inhalt der von Blitz24 Umzug zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Vor Erstellung eines Festpreisangebots führt Blitz24 Umzug in der Regel eine kostenlose, unverbindliche Besichtigung des Umzugsguts durch. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dabei vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Art, Menge und Beschaffenheit des Umzugsguts sowie zu den Zugangsverhältnissen (z. B. Aufzug, Halteverbotszone, Etage) zu machen.

(3) Unvollständige oder unzutreffende Angaben können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises führen, insbesondere wenn sich der tatsächliche Aufwand wesentlich vom besichtigten bzw. angegebenen Umfang unterscheidet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt der im Angebot genannte Festpreis, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Festpreis basiert auf den bei der Besichtigung bzw. Anfrage mitgeteilten Angaben.

(2) Zusatzleistungen, die nicht Gegenstand des Angebots waren und vom Auftraggeber während der Durchführung zusätzlich gewünscht werden (z. B. weitere Möbelmontage, zusätzliche Entrümpelung), werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht vorab ein Pauschalpreis vereinbart wird.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Abschluss der Leistung fällig. Blitz24 Umzug ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

(4) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. [Hinweis: Falls Blitz24 Umzug als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG geführt wird, ist dieser Absatz entsprechend anzupassen.]

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass am vereinbarten Termin ein ungehinderter Zugang zu den Räumlichkeiten sowie ausreichend Parkraum bzw. eine ggf. erforderliche Halteverbotszone für das Umzugsfahrzeug zur Verfügung stehen. Kosten für kurzfristig erforderliche behördliche Genehmigungen, die durch unzureichende Vorbereitung des Auftraggebers entstehen, können diesem in Rechnung gestellt werden.

(2) Wertsachen, Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente sowie besonders zerbrechliche oder empfindliche Gegenstände sind vom Auftraggeber selbst zu transportieren oder Blitz24 Umzug vorab ausdrücklich und gesondert anzuzeigen.

(3) Der Auftraggeber weist Blitz24 Umzug rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auf besondere Umstände hin, die den Umzug erschweren könnten (z. B. Statik von Möbeln, denkmalgeschützte Bausubstanz, besonders wertvolle Gegenstände).

§ 6 Haftung

(1) Für Umzugsverträge im Sinne des § 451 HGB haftet Blitz24 Umzug nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 451 ff. HGB. Einzelheiten, insbesondere zu Haftungshöchstbeträgen sowie Anzeige- und Verjährungsfristen, ergeben sich aus der Haftungsinformation gemäß § 451g HGB (Teil 3 dieses Dokuments), die Bestandteil dieser AGB ist.

(2) Für sonstige Transportleistungen, die kein Umzugsgut im Sinne des § 451 HGB betreffen, haftet Blitz24 Umzug nach den allgemeinen frachtrechtlichen Vorschriften der §§ 407 ff. HGB.

(3) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung haftet Blitz24 Umzug unbeschränkt.

(4) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Haftung der Höhe nach begrenzt ist, und es wird empfohlen, für besonders wertvolles Umzugsgut eine Transportversicherung mit höherer Deckungssumme abzuschließen. Blitz24 Umzug berät hierzu auf Wunsch.

§ 7 Versicherung

(1) Der Transport des Umzugsguts ist im Rahmen der gesetzlichen Haftung nach § 451 HGB abgesichert.

(2) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und gegen gesonderte Vergütung vermittelt bzw. empfiehlt Blitz24 Umzug den Abschluss einer erweiterten Transportversicherung (Umzugsgutversicherung) zu Wiederbeschaffungswerten.

§ 8 Terminverschiebung, Rücktritt und Kündigung

(1) Verschiebt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin, ist dies so früh wie möglich, spätestens jedoch 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin, mitzuteilen.

(2) Bei kurzfristigeren Absagen oder Terminverschiebungen (weniger als 5 Werktage vor dem Termin) kann Blitz24 Umzug eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen, die sich am bereits entstandenen Planungs- und Personalaufwand orientiert.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde; Einzelheiten teilt Blitz24 Umzug in diesem Fall gesondert in einer Widerrufsbelehrung mit.

§ 9 Höhere Gewalt

Können vereinbarte Leistungen aufgrund von Umständen, die Blitz24 Umzug nicht zu vertreten hat (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streik, unvorhersehbare Straßensperrungen), nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, verschiebt sich der Leistungstermin entsprechend. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen in diesem Fall nicht, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Verbraucherstreitbeilegung

Variante A — falls keine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren gewünscht ist:

Blitz24 Umzug ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Variante B — falls Blitz24 Umzug Mitglied der AMÖ-Schlichtungsstelle Umzug ist oder wird:

Blitz24 Umzug nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Umzug beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V., Schulstraße 53, 65795 Hattersheim am Main, www.schlichtungsstelle-umzug.de, teil.

(Nur eine der beiden Varianten in die finale Fassung übernehmen — je nachdem, ob eine tatsächliche AMÖ-Mitgliedschaft besteht.)

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht in diesen AGB oder im Einzelvertrag eine strengere Form vorgesehen ist.

(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Blitz24 Umzug, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Teil 3 — Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB

Blitz24 Umzug — Inhaber: Mohammad Al Ktefaan — Sitterswalder Straße 10, 66271 Kleinblittersdorf

Anwendungsbereich

Diese Haftungsinformation gilt für Umzugsverträge im Sinne des § 451 HGB, die Blitz24 Umzug mit seinen Auftraggeberinnen und Auftraggebern abschließt. Sie gilt unabhängig vom eingesetzten Transportmittel auch für Beförderungen, die teilweise außerhalb Deutschlands stattfinden.

Haftungsgrundsatz

Blitz24 Umzug haftet für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts in der Zeit zwischen Übernahme und Ablieferung entstehen, sowie für Schäden durch Überschreitung der Lieferzeit (Obhutshaftung).

Verlustvermutung

Wird das Umzugsgut nicht innerhalb der vereinbarten Frist bzw. mangels Vereinbarung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeliefert, kann es nach Ablauf einer weiteren Frist (mindestens 20 Tage im Inland, mindestens 30 Tage bei grenzüberschreitenden Umzügen) als verloren gelten. Wird für als verloren geltendes Umzugsgut Ersatz geleistet und taucht es später wieder auf, kann der Empfangsberechtigte innerhalb eines Monats nach Erhalt der entsprechenden Nachricht die Ablieferung gegen Rückzahlung der Entschädigung verlangen.

Haftungshöchstbeträge

Die Haftung von Blitz24 Umzug ist der Höhe nach begrenzt:

— bei Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts auf 620 Euro je Kubikmeter des zur Beförderung des Umzugsguts benötigten Laderaums,

— bei Überschreitung der Lieferfrist auf den dreifachen Betrag der vereinbarten Vergütung,

— bei sonstigen Pflichtverletzungen, die nicht zu einem Sach- oder Verlustschaden führen, auf das Dreifache des Wertes, der bei Verlust des Umzugsguts zu ersetzen wäre.

Diese Haftungshöchstbeträge gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Blitz24 Umzug oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Schadensberechnung

Der Wert des Umzugsguts bemisst sich nach dem gemeinen Handelswert bzw., in Ermangelung dessen, nach dem gewöhnlichen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit am Ort und zur Zeit der Übernahme. Bei Beschädigung ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten und dem des beschädigten Umzugsguts maßgeblich.

Haftungsausschlüsse

Blitz24 Umzug haftet nicht, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht vermieden werden konnten und deren Folgen nicht abgewendet werden konnten. Besondere Haftungserleichterungen gelten zudem unter anderem für Edelmetalle, Kunstgegenstände, unzureichend verpacktes oder nicht von Blitz24 Umzug verpacktes Umzugsgut sowie für lebende Tiere und Pflanzen.

Anzeige von Schäden

Äußerlich erkennbare Schäden oder Teilverluste sind spätestens bei Ablieferung anzuzeigen und, soweit möglich, im Ablieferungsprotokoll zu vermerken. Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Eine Überschreitung der Lieferfrist ist innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Nach Ablieferung muss die Anzeige in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgen; eine lediglich mündliche Anzeige genügt nicht.

Versicherung

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er zur Absicherung von Umzugsgut, dessen Wert die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge übersteigt, eine gesonderte Transportversicherung (Umzugsgutversicherung) abschließen kann. Blitz24 Umzug berät hierzu auf Anfrage.

Verjährung

Ansprüche aus dem Umzugsvertrag verjähren gemäß §§ 439, 451 HGB grundsätzlich in einem Jahr ab Ablieferung des Umzugsguts bzw. ab dem Zeitpunkt, zu dem das Umzugsgut hätte abgeliefert werden müssen. Eine schriftliche Reklamation hemmt den Lauf der Verjährungsfrist bis zur schriftlichen Ablehnung durch Blitz24 Umzug.

Wichtige Hinweise vor der Veröffentlichung

Rechtsform-Annahme: Das Dokument geht davon aus, dass Blitz24 Umzug als Einzelunternehmen von Mohammad Al Ktefaan geführt wird (“Inhaber” laut Ihrem Website-Konzept), nicht als GmbH. Sollte eine andere Rechtsform vorliegen, muss die Bezeichnung der Vertragspartei in § 1 sowie im Impressum entsprechend angepasst werden.

Kleinunternehmerregelung: Falls Blitz24 Umzug nach § 19 UStG als Kleinunternehmer geführt wird (keine Umsatzsteuer ausgewiesen), muss § 4 Abs. 4 entsprechend angepasst werden.

Schlichtungsstelle: § 10 enthält bewusst zwei Varianten — bitte nur die tatsächlich zutreffende übernehmen, je nachdem, ob eine echte Mitgliedschaft bei der AMÖ-Schlichtungsstelle Umzug besteht oder nicht.

Diese AGB und Haftungsinformation sind, anders als die Datenschutzerklärung oder das Impressum, unmittelbar finanziell und haftungsrechtlich wirksam: Eine unwirksame Klausel kann im Streitfall unbeachtlich sein oder sogar zu einer Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände führen. Bitte lassen Sie dieses Dokument vor der Veröffentlichung zwingend von einer auf Transport- bzw. Speditionsrecht spezialisierten Rechtsanwältin oder einem entsprechenden Rechtsanwalt prüfen — mehr als bei den bisherigen Dokumenten in dieser Unterhaltung.